Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Eisenmann Bau UG (haftungsbeschränkt)
Friedensstraße 9, 01983 Großräschen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Bauleistungen, Sanierungen, Umbauten, Renovierungen sowie Bau- und Projektkoordinationsleistungen zwischen der Eisenmann Bau UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich ist das jeweilige Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte und entsprechend befähigte Fachbetriebe (Subunternehmer) ausführen zu lassen.
(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
(4) Notwendige Mehrleistungen, die während der Ausführung erkennbar werden, werden gesondert angeboten oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
§ 4 Preise und Kostenanpassung
(1) Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Grundlage der Kalkulation sind die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Lohn-, Material-, Energie- und Transportkosten.
(3) Treten nach Vertragsschluss außergewöhnliche und unvorhersehbare erhebliche Kostensteigerungen ein, insbesondere durch:
Materialpreissteigerungengesetzliche Mindestlohnerhöhungen tarifliche Anpassungen Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben Energie- oder Transportkostensteigerungen kann eine angemessene und nachvollziehbare Anpassung der Vergütung verlangt werden, sofern zwischen Vertragsschluss und Ausführung ein erheblicher Zeitraum liegt oder sich die Bauzeit verlängert.
(4) Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Preisanpassung ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 5 Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsstand gemäß § 632a BGB zu verlangen.
(2) Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
(4) Bei materialintensiven Leistungen oder Sonderanfertigungen kann vor Ausführung eine angemessene Vorauszahlung auf Materialkosten verlangt werden. Diese ist sofort fällig.
(5) Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen an Factoring- oder Inkassodienstleister abzutreten. Mit Anzeige der Abtretung kann schuldbefreiend nur an den benannten Dritten geleistet werden.
§ 6 Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug
(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Abschlags- oder Vorauszahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
(2) Durch Zahlungsverzug entstehende Verzögerungen verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
(3) Entstehen durch Zahlungsverzug Stillstandskosten, Ausfallzeiten oder Umplanungsaufwand, kann der hierdurch entstehende Schaden als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(3) Die Nutzung der Leistung gilt als konkludente Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 634a BGB.
(2) Für Bauwerke beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel auf unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Kündigung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 648 ff. BGB.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt.
§ 13 Gerichtsstand und Recht
Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.
Es gilt deutsches Recht.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.