Eisenmann Bau UG 
                            Sanierung, Planung & Ausbau aus einer Hand                                    

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Eisenmann Bau UG
(haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der
Eisenmann Bau UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 9, 01983 Großräschen und ihren
Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen,
insbesondere Sanierungen, Umbauten und Renovierungen, abgeschlossen werden.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, Eisenmann Bau stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von Eisenmann Bau sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie sind grundsätzlich auf einen Zeitraum
von 30 Tagen ab Angebotsdatum befristet, sofern nichts anderes angegeben ist.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande,
insbesondere durch Auftragsbestätigung, Beginn der Bauleistung oder Annahme eines
Angebots durch Eisenmann Bau.
2.3. Mündliche Nebenabreden sind verbindlich und bedürfen keiner Schriftform.
2.4. Für Verbraucher: Bestellungen über die Websites www.bau-eisenmann.de oder außerhalb
der Geschäftsräume stellen ein verbindliches Angebot des Kunden dar, das Eisenmann Bau
innerhalb von 14 Tagen annehmen kann.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der Bauleistungen ergibt sich aus dem Ange (truncated) bot, der
Auftragsbestätigung oder der mündlichen Vereinbarung.
3.2. Eisenmann Bau ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung von Komplett- oder
Teilleistungen zu beauftragen.
3.3. Notwendige Mehrleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen,
werden nach den aktuellen Stundensätzen von Eisenmann Bau abgerechnet. Diese können
auch auf mündliche Absprache mit Eisenmann Bau, deren Vertretern oder beauftragten
Subunternehmern erbracht werden.
4. Preise und Preisanpassung
4.1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung und
verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Eisenmann Bau behält sich Preisanpassungen vor, wenn nach Vertragsschluss
unvorhersehbare Kostensteigerungen eintreten, insbesondere Nazareth: insbesondere durch
Materialpreiserhöhungen, gesetzliche Lohnvorgaben oder Änderungen der
Sozialversicherungsabgaben. Der Kunde wird über Preisanpassungen unverzüglich informiert,
und die Anpassung erfolgt nur in einem angemessenen Umfang. Für Verbraucher erfolgt die
Preisanpassung nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das
angegebene Konto der Eisenmann Bau UG zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2. Eisenmann Bau ist berechtigt, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen oder
Vorkassezahlungen zu verlangen, insbesondere bei hohem Materialaufwand oder Kosten für
Baustelleneinrichtungen, gemäß § 632a BGB.
5.3. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Eisenmann Bau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher bzw. 9 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz für Unternehmer zu berechnen (§§ 286, 288 BGB).
5.4. Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.5. Eisenmann Bau ist berechtigt, Forderungen an Factoring- oder Inkassodienstleister
abzutreten. Wird der ersten Zahlungserinnerung nicht innerhalb von 7 Tagen nachgekommen,
kann Eisenmann Bau einen Inkassodienstleister beauftragen. Der Kunde wird hierüber
informiert.
5.6. Der Schriftverkehr, einschließlich Rechnungen und Zahlungserinnerungen, erfolgt
standardmäßig per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse (kontakt@bau
eisenmann.de für allgemeine Anfragen).
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum der Eisenmann Bau UG.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich
zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist
Eisenmann Bau berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien
zurückzufordern.
7. Abnahme von Bauleistungen
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Bauleistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern
keine wesentlichen Mängel vorliegen (§ 640 BGB).
7.2. Die Abnahme kann formlos erfolgen, auch stillschweigend, z. B. durch Nutzung der
Bauleistung. Eine förmliche Abnahme ist nicht erforderlich.
7.3. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung nach
Ablauf von zwei Wochen seit Aufforderung zur Abnahme als abgenommen.
8. Gewährleistung und Mängelhaftung
8.1. Mängel sind schriftlich per Post (Eisenmann Bau UG, Friedensstraße 9, 01983
Großräschen) oder per E-Mail (kontakt@bau-eisenmann.de) unverzüglich nach Entdeckung
anzuzeigen.
8.2. Für Verbraucher: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der
Bauleistung (§ 634a BGB). Für Bauwerke beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (§ 438 Abs.
1 Nr. 2 BGB).
8.3. Für Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme, sofern nicht
anders vereinbart. Für Bauwerke gilt die gesetzliche Frist von fünf Jahren.
8.4. Ein Abzug für Garantieleistungen (z. B. Sicherheitseinbehalt gemäß VOB/B) ist nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
8.5. Eisenmann Bau hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Nutzung,
Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.
9. Haftung
9.1. Eisenmann Bau UG haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässige oder vorsätzliche
Pflichtverletzungen.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, sofern keine Kardinalpflichten verletzt wurden. In diesem Fall ist die
Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [z. B. 3
Mio. Euro für Personen- und Sachschäden] begrenzt.
9.3. Eisenmann Bau UG haftet für das Verschulden beauftragter Subunternehmer gemäß §
278 BGB. Im Innenverhältnis behält sich Eisenmann Bau UG das Recht vor,
Regressansprüche gegen den Subunternehmer geltend zu machen.
9.4. Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist
ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen, die außerhalb der
Geschäftsräume von Eisenmann Bau abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht
gemäß § 355 BGB.
10.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Bauleistung mit ausdrücklicher
Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und vollständig
erbracht wurde.
10.3. Eine detaillierte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher bei Vertragsschluss
schriftlich zur Verfügung gestellt.
11. Kündigung des Vertrags
11.1. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 648a BGB). Ein
wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist, z. B. bei
erheblicher Verzögerung oder mangelhafter Leistung.
11.2. Bei Kündigung durch den Kunden wird die bisher erbrachte Leistung nach den
vereinbarten Preisen abgerechnet, zuzüglich eines angemessenen Anteils für entgangene
Kosten und Gewinn.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Für Verträge mit Unternehmern ist der Gerichtsstand Großräschen, sofern kein anderer
zwingender Gerichtsstand besteht.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG). Für Verbraucher gelten die zwingenden Schutzvorschriften ihres Wohnsitzlandes.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung
ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst
nahekommt.
Eisenmann Bau UG (haftungsbeschränkt)
Friedensstraße 9
01983 Großräschen
E-Mail: kontakt@bau-eisenmann.de
Telefon: 0172/8527182
Websites: www.bau-eisenmann.de


 
 
 
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